1 Grundsätze

Der Kanzlei-Inhaber und die Mitarbeiter der Kanzlei für Wirtschafts- und Steuerberatung Jörg Nückel (im Folgenden kurz „Kanzlei“) sind bestrebt sämtliche ihrer angebotenen Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften unter Beachtung ethischer Grundsätze zu erbringen.
Die Kanzlei erkennt die Wirtschaftsordnung der sozialen Marktwirtschaft mit Ihrem Funktionsmechanismus Wettbewerb als die gesellschaftlich erwünschte und ethisch legitimierte Wirtschaftsordnung an, weil sie die Achtung vor der Würde des Menschen garantiert, zum Wohlergehen aller beiträgt und ein verantwortungsvolles Handeln ermöglicht.

Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften unter Beachtung ethischer Grundsätze

2 Gesellschaftliche Verantwortung

Die Kanzlei erkennt ihre Verantwortung als Unternehmen in der Gesellschaft, insbesondere ihre Verantwortung in Bezug auf Arbeitsplatzsicherung, Entwicklung von Wohlstand und Generierung von Steuereinnahmen an. Alles Handeln der Kanzlei ist dementsprechend auf eine langfristige Erfolgserzielung auszurichten.

Die Kanzlei handelt ökonomisch, sozial und umweltbewusst.

3Faires Verhalten gegenüber Marktteilnehmern

Die Kanzlei ist bestrebt sämtliche ihrer Dienstleistungen aktiv, kompetent und ethisch zu erbringen und in allen Ländern in denen sie tätig ist, die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen einzuhalten. In diesem Zusammenhang verpflichtet sie sich zu fairem Verhalten gegenüber allen Marktteilnehmern.

Die Kanzlei verpflichtet sie sich zu fairem Verhalten gegenüber allen Marktteilnehmern.

4Faires Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Arbeitsbedingungen

Die Kanzlei ist ein sozial verantwortlicher Arbeitgeber. Sie verhält sich ihren Mitarbeitern gegenüber fair und respektvoll.

Die Mitarbeiter der Kanzlei sind unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten angemessen und gerecht zu entlohnen.

Aus- und Weiterbildung werden im Rahmen der betrieblichen Gegebenheiten befürwortet und gefördert.

Die Arbeitsplätze in der Kanzlei sind so zu gestalten, dass sie den Mitarbeitern die Möglichkeit zur beruflichen und persönlichen Entfaltung und Weiterentwicklung bieten. Die Kanzlei schafft ein Arbeitsumfeld, in dem die Vielfalt und der Wert internationaler Kulturen geschätzt werden.

Die Kanzlei spricht sich ausdrücklich gegen Zwangsarbeit und Kinderarbeit aus.

Jeder Mitarbeiter hat ein Recht auf Meinungsfreiheit. Das beinhaltet ausdrücklich das Recht auf die freie Meinungsäußerung bezüglich der Verbesserung des Arbeitsumfeldes.

Die Kanzlei verpflichtet sich Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz soweit möglich zu vermeiden.

Die Kanzlei schafft ein Arbeitsumfeld, in dem die Vielfalt und der Wert internationaler Kulturen geschätzt werden.

5Keine Diskriminierung

Die Kanzlei respektiert die Würde jedes einzelnen Menschen und ist bedacht, allen Menschen die gleichen beruflichen Chancen zu bieten. Sie toleriert keine rechtswidrigen Diskriminierungen, insbesondere keine Benachteiligungen auf Grund von Geschlecht, Rasse, Größe, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit oder politischer Meinung.

Die Kanzlei behandelt alle Menschen höflich und respektvoll. Alle Mitarbeiter sind zur Unterlassung sämtlicher Verhaltensweisen verpflichtet, die sich negativ auf Kollegen, das Arbeitsumfeld oder die Kanzlei auswirken. Belästigungen, gleich welcher Art, Drohungen, Gewalttätigkeiten und physische Einschüchterungen sind ebenso wie der Gebrauch von Drogen am Arbeitsplatz untersagt.

Die Kanzlei respektiert und beachtet andere Kulturen und kulturelle Rahmenbedingungen.

Die Kanzlei respektiert und beachtet andere Kulturen und kulturelle Rahmenbedingungen.

6Keine Korruption oder Bestechung

 

Die Kanzlei verurteilt und untersagt jegliche Form von Korruption und Bestechung und bemüht sich aktiv um eine Vermeidung entsprechender Handlungen.

Die Untersagung der Korruption und Bestechung gilt sowohl für die Partei, die einen ungerechtfertigten Vorteil gewährt oder anbietet, als auch für die Partei, die einen solchen Vorteil verlangt, erhält oder annimmt. Bereits die bloße Forderung oder das Angebot eines ungerechtfertigten Vorteils ist unzulässig.

Schmiergeldzahlungen stellen eine besondere Form der Bestechung dar und unterliegen somit den vorstehenden Regeln.

Die Kanzlei verurteilt und untersagt jegliche Form von Korruption und Bestechung.

7Geschenke, Bewirtung, Spesen

 

Die Kanzlei untersagt das Angebot und die Annahme von Geschenken, Bewirtungen oder Spesen, soweit entsprechende Zuwendungen Einfluss auf das Ergebnis von Geschäftsabschlüssen nehmen könnten oder es sich dabei nicht um angemessene Ausgaben handelt.

Zuwendungen die Einfluss auf das Ergebnis von Geschäftsabschlüssen nehmen könnten sind untersagt.

8Umweltschutz

Die Kanzlei handelt bei Ihren Geschäftstätigkeiten umweltbewusst und berücksichtigt den Einfluss, den die Geschäftspraktiken, Produkte und Dienstleistungen ihrer Lieferanten auf die Umwelt haben.

Die Kanzlei handelt bei Ihren Geschäftstätigkeiten umweltbewusst.

9Interessenkonflikt

Die Kanzlei gestattet keine Beteiligung an Aktivitäten, die zu einem tatsächlichen oder vermeintlichen Interessenkonflikt führen oder die eigene Handlungs- oder Entscheidungsfreiheit beinträchtigen könnten.

Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn private Interessen eines Mitarbeiters den Interessen der Kanzlei entgegenstehen. In einer solchen Situation dürfen die Interessen der Kanzlei nicht beeinträchtigt werden.

Jeder tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikt muss gemeldet und mit dem Kanzlei-Inhaber erörtert werden.

Mögliche Interessenkonflikte durch Beteiligungen an Aktivitäten sind zu meiden.

10Schutz und Benutzung von Kanzlei-Eigentum

Die Mitarbeiter besitzen die gemeinsame Verantwortung mit dem Eigentum der Kanzlei ordnungsgemäß und schonend umzugehen. Jeder Mitarbeiter hat auch die Pflicht, das Eigentum der Kanzlei gegen Verlust, Beschädigung, Missbrauch, Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung zu schützen. Jede Situation und jeder Vorfall, die hierzu führen könnten, muss von den Mitarbeitern unverzüglich dem Kanzlei-Inhaber gemeldet werden.

Für geistiges Eigentum der Kanzlei, wie z.B. Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken oder Urheberrechte gilt eine Geheimhaltungspflicht. Das gilt auch für Geschäftspläne, Marketingpläne, Dienstleistungspläne, Entwürfe, Datenbanken, Geschäftspapiere, Gehaltsdaten sowie alle sonstigen nicht veröffentlichten finanziellen Daten und Berichte.

Die Mitarbeiter besitzen die gemeinsame Verantwortung mit dem Eigentum der Kanzlei ordnungsgemäß und schonend umzugehen.

11Verschwiegenheits- und Geheimhaltungsverpflichtung

Dem Schutz persönlicher Informationen kommt besondere Bedeutung zu. Insofern werden alle persönlichen Informationen über Mandanten, Mitarbeiter, Geschäftspartner und sonstige Marktteilnehmer von der Kanzlei sorgfältig verwendet und vertraulich behandelt.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass alle Mitarbeiter der Kanzlei eine Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit gemäß § 62 Steuerberatungsgesetz und § 5 Bundesdatenschutzgesetz zu unterschreiben haben.

Alle persönlichen Informationen über Mandanten, Mitarbeiter, Geschäftspartner und sonstige Marktteilnehmer werden von der Kanzlei sorgfältig verwendet und vertraulich behandelt.

12Anliegen oder Beschwerden

Anliegen oder Beschwerden in Bezug auf diesen Ethik- und Verhaltenskodex sollen unverzüglich dem Kanzlei-Inhaber zur Klärung vorgelegt werden. Das kann anonym, vertraulich oder auf sonstige Weise erfolgen.

Die Kanzlei gestattet keine Repressalien auf Grund von Anliegen oder Beschwerden, die im Rahmen dieses Kodex in gutem Glauben vorgebracht werden.

Die Kanzlei gestattet keine Repressalien auf Grund von Anliegen oder Beschwerden, die im Rahmen dieses Kodex in gutem Glauben vorgebracht werden.

13Verantwortung

Der Kanzlei-Inhaber sowie alle Mitarbeiter der Kanzlei haben die Regeln des Verhaltens- und Ethikkodexes zu befolgen. Verstöße gegen diesen Kodex werden verfolgt und führen Konsequenzen nach sich. In besonders schweren Fällen kann ein Verstoß gegen den Kodex zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.

Verstöße gegen diesen Kodex sind dem Kanzlei-Inhaber oder einem sonstigen geeigneten Mitarbeiter zu melden.

Dieser Verhaltens- und Ethikkodex wird auf der Internetpräsenz der Kanzlei veröffentlicht und somit allgemein zugänglich gemacht.

Neue Mitarbeiter sind auf den Kodex hinzuweisen und haben diesen anzuerkennen.

Die Mitarbeiter befolgen den Ethik- und Verhaltenskodex.

14Haftungsausschluss

Keine der in diesem Ethik- und Verhaltenskodex enthaltenen Bestimmungen ist als Begründung irgendeines von Dritten durchsetzbaren Rechts auszulegen. Alle nach dem Gesetz vorgesehenen Rechte Dritter sind im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

Die Bestimmungen sind nicht als Begründung irgendeines von Dritten durchsetzbaren Rechts auszulegen.