Die neue Grundsteuer – Die wichtigsten Fakten

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer in Deutschland für grundgesetzwidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde zu einer Reform verpflichtet, die bereits verabschiedet wurde und nun umgesetzt wird.

Anders als bisher hängt der Grundstückswert vom Bodenrichtwert und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete ab. Beide Werte werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Außerdem spielt die Fläche des Grundstücks, die Art des Gebäudes (privat oder betrieblich) und dessen Alter eine Rolle bei der Berechnung des Grundstückswerts. Das neue System orientiert sich nun am Grundstückswert, an der Grundsteuermesszahl und am Hebesatz der Gemeinden.
Damit die Kommunen bis zum 01.01.2025 die Beträge anpassen können, müssen sämtliche Grundsteuererklärungen bis Oktober 2022 beim Finanzamt eingereicht werden.

Grund- und Hausbesitzer müssen aktiv werden:

Das müssen Sie beachten

Auch wenn die Grundsteuerreform erst im Jahr 2025 greift, ist bereits für das Jahr 2022 eine Hauptfeststellung der Werte durch die Finanzämter vorgesehen



Die Reform der Grundsteuer 2022 ist in vollem Gange und für Eigentümer gibt es Einiges zu tun.

Wir übernehmen das für Sie – holen Sie sich jetzt Ihr Angebot.


Schritt 1

Kontaktieren Sie uns unverbindlich über das untenstehende Formular. Wir fertigen ein Angebot, das Sie einfach und unkompliziert beauftragen können.

Schritt 2

Sie übermitteln uns Ihre Unterlagen und notwendigen Angaben. Wir haben Ihnen die Informationen, die wir von Ihnen benötigen in der unten stehenden Checkliste zusammengestellt.

Schritt 3

Wir finalisieren Ihre Grundsteuererklärung. Sofern alle Fragen geklärt sind und Ihre Freigabe vorliegt übermitteln wir Ihre Grundsteuererklärung an Ihr Finanzamt.

Wir unterstützen Sie

Durch die Komplexität der Berechnung und der regionalen und länderspezifischen Unterschiede ist professionelle Unterstützung sinnvoll. Beauftragen Sie uns einfach und unkompliziert und wir helfen Ihnen, alle Anforderungen der Grundsteuerreform fristgerecht zu erfüllen.

Logo Grundsteuer-ExperteWir sind Grundsteuer-Experten. Unsere Kanzlei wickelt den gesamten Prozess rund um Ihre Grundsteuererklärung für Sie ab. Als SmartGrundsteuer Experten arbeiten wir für Sie übersichtlich, schnell und digital.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Kompetenz

Um die Neubewertung durchführen zu können, benötigt das Finanzamt für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Die Erklärung muss elektronisch eingereicht werden. Nach einer Fristverlängerung ist der letzte Termin für die Abgabe der Erklärung der 31.01.2023.

Durch die Komplexität der Berechnung und der regionalen und länderspezifischen Unterschiede ist professionelle Unterstützung sinnvoll. Wir helfen Ihnen, alle Anforderungen der Grundsteuerreform fristgerecht zu erfüllen und unterstützen Sie bei allen Fragen der Grundsteuerreform 2022.
Bitte denken Sie daran, rechtzeitig Kontakt mituns aufzunehmen, damit eine termingerechte Bearbeitung Ihrer Unterlagen gewährleistet wird.

Wir gestalten die Abläufe für Sie so simpel wie möglich:

Lernen Sie einen Teil unseres Grundsteuer-Experten-Teams kennen

Jörg Nückel

Dipl. Volkswirt, Steuerberater

Senior Partner und Gründer der Kanzlei
Jan Müller

Dipl.-Kaufmann, Steuerberater

Standort Bonn
Tobias Gombar

Steuerberater

Standort Bergisch Gladbach

Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot für die Er­stell­ung Ihrer Grund­steuer­erklärung an. Sie besitzen mehrere Grundstücke/Gebäude? Wir fertigen Ihnen für jedes Grundstück/Gebäude ein gesondertes Angebot.

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    So einfach geht es weiter

    Über das Kontaktformular können Sie uns gerne Ihre Angaben zukommen lassen. Wir melden uns bei Ihnen zurück und lassen Ihnen ein Angebot zukommen.

    Sofern Sie unser Angebot akzeptiert und den Auftrag erteilt haben, steigen wir in die Arbeit ein. Damit wir Ihre Erklärung erstellen können, benötigen wir verschiedene Angaben und Unterlagen. Wir benötigen u.a. Angaben zur Lage des Grundstücks sowie Informationen zur Gemarkung, zum Flur und Flurstück des Grundvermögens, zu Eigentumsverhältnissen sowie zur Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung) und Weiteres. Je nach Grundbesitz und Rahmenbedingungen können weitere Informationen wichtig sein – wir klären dies ab und kommen auf Sie zu.

    Sollten Sie folgende Unterlagen griffbereit haben, so können Sie uns diese gerne zukommen lassen:

    Checkliste – Unterlagen

    Hier erfahren Sie, wie es weiter geht und welche Unterlagen und Angaben wir im weiteren Prozess von Ihnen benötigen. Sie können Ihre Unterlagen digital oder postalisch übersenden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.