Die neue Grundsteuer – Die wichtigsten Fakten
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer in Deutschland für grundgesetzwidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde zu einer Reform verpflichtet, die bereits verabschiedet wurde und nun umgesetzt wird.
Anders als bisher hängt der Grundstückswert vom Bodenrichtwert und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete ab. Beide Werte werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Außerdem spielt die Fläche des Grundstücks, die Art des Gebäudes (privat oder betrieblich) und dessen Alter eine Rolle bei der Berechnung des Grundstückswerts. Das neue System orientiert sich nun am Grundstückswert, an der Grundsteuermesszahl und am Hebesatz der Gemeinden.
Damit die Kommunen bis zum 01.01.2025 die Beträge anpassen können, müssen sämtliche Grundsteuererklärungen bis Oktober 2022 beim Finanzamt eingereicht werden.


Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Kompetenz
Um die Neubewertung durchführen zu können, benötigt das Finanzamt für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Die Erklärung muss elektronisch eingereicht werden. Nach einer Fristverlängerung ist der letzte Termin für die Abgabe der Erklärung der 31.01.2023.
Durch die Komplexität der Berechnung und der regionalen und länderspezifischen Unterschiede ist professionelle Unterstützung sinnvoll. Wir helfen Ihnen, alle Anforderungen der Grundsteuerreform fristgerecht zu erfüllen und unterstützen Sie bei allen Fragen der Grundsteuerreform 2022.
Bitte denken Sie daran, rechtzeitig Kontakt mituns aufzunehmen, damit eine termingerechte Bearbeitung Ihrer Unterlagen gewährleistet wird.
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Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot für die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung an. Sie besitzen mehrere Grundstücke/Gebäude? Wir fertigen Ihnen für jedes Grundstück/Gebäude ein gesondertes Angebot.
So einfach geht es weiter
Über das Kontaktformular können Sie uns gerne Ihre Angaben zukommen lassen. Wir melden uns bei Ihnen zurück und lassen Ihnen ein Angebot zukommen.
Sofern Sie unser Angebot akzeptiert und den Auftrag erteilt haben, steigen wir in die Arbeit ein. Damit wir Ihre Erklärung erstellen können, benötigen wir verschiedene Angaben und Unterlagen. Wir benötigen u.a. Angaben zur Lage des Grundstücks sowie Informationen zur Gemarkung, zum Flur und Flurstück des Grundvermögens, zu Eigentumsverhältnissen sowie zur Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung) und Weiteres. Je nach Grundbesitz und Rahmenbedingungen können weitere Informationen wichtig sein – wir klären dies ab und kommen auf Sie zu.