1Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen?

Grundsätzlich bis zum 31.05. des Folgejahres. Wenn Sie sich in steuerlicher Beratung befinden bis zum 31.12. des Folgejahres. Fristverlängerung darüber hinaus ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.

2Bin ich überhaupt verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

Gesetzlich verpflichtet sind:

  • Arbeitnehmer, die neben den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit noch Nebeneinkünfte von über 410,00 € haben
  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler
  • Land- und Forstwirte
  • bei Bezug von Lohnersatzleistungen im laufenden Jahr der Arbeitslosigkeit

3Wie lange benötigt das Finanzamt zur Bearbeitung meiner Steuererklärung?

Vom Abgeben der Einkommensteuererklärung bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Finanzamt den Steuerbescheid zuschickt, dauert es, je nach Jahreszeit und Finanzamt, vier Wochen bis vier Monate. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Bearbeitungszeit besteht nicht.

4Wie lange dauert die Bearbeitung in ihrem Hause?

Wir sind stets bemüht, die Erklärungen zeitnah in der Reihenfolge ihres Eingangs zu bearbeiten. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung in den Zeiträumen Mitte Februar bis Ende Mai und Oktober bis Ende Dezember aufgrund der Häufung der Fälle etwas länger. Auch werden in Einzelfällen Steuererklärungen vom Finanzamt vorzeitig angefordert. Diese werden dann von uns bevorzugt bearbeitet.

5Wie viel muss ich an meinen Steuerberater zahlen?

Wir können Sie nicht von steuerlichen Pflichten freistellen. Durch die hohe Qualität unserer Beratungsleistung können wir aber Ihre Steuerbelastung so gering wie möglich halten, Fristen überwachen und Ihre Rechte gegenüber Finanzbehörden engagiert durchsetzen.

Diese Leistung hat wie jede andere ihren Preis. Gemäß Steuerberatervergütungsverordnung bewegt sich diese Vergütung zwischen einer Mindest- und einer Höchstgebühr. Wir bieten unsere Leistungen je nach Umfang, Bedeutung und Schwierigkeit zu fairen Preisen an.

Um Ihre genaue persönliche Steuerberatergebühr zu ermitteln, möchten wir in einem vertrauensvollen Erstgespräch Ihre steuerliche Situation kennenlernen. Sie bestimmen, welche Leistungen Sie erhalten möchten und wir machen Ihnen ein individuelles Angebot.