201805.01
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Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen

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Die neuen Vollmachten sind notwendig, um die sogenannte „Vorausgefüllte Steuererklärung“ nutzen zu können. „Vorausgefüllte Steuererklärung“ bedeutet, dass wir als Steuerberater sehen können, was Dritte (Versicherungsunternehmen, Arbeitgeber, in Zukunft auch Banken, etc.) an das Finanzamt übermittelt haben und es direkt in die Steuererklärung übernehmen können. Das erleichtert unsere Arbeit und wir benötigen weniger Belege von Ihnen. Außerdem kennen wir hierdurch den Wissensstand der Finanzverwaltung.