2,5 Millionen Steuerpflichtige zahlen Solidaritätszuschlag

Die durch den Solidaritätszuschlag erzielten Steuereinnahmen betrugen nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2020 18,676 Milliarden Euro und im Jahr 2021 11,028 Milliarden Euro.

Wie es in der Antwort auf eine sogenannte Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag weiter heißt, werden aufgrund des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 im Jahr 2022 noch rund 2,5 Millionen steuerpflichtige Personen mit Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer belastet sein, die meisten davon aufgrund von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Trotz des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlages müssen auch Kleinanleger und Sparer den Zuschlag zahlen, obwohl dieser bei entsprechenden Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht hätte bezahlt werden müssen. Wie die Bundesregierung erläutert, haben Banken keine Kenntnis über die Höhe des zu versteuernden Einkommens ihrer Kunden. Daher würden die Banken in jedem Fall die Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von ihren Kunden einbehalten, wenn die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag übersteigen. Eine Überprüfung und Erstattung des gegebenenfalls zu viel einbehaltenen Solidaritätszuschlags sei jedoch mit der Durchführung der Einkommensteuerveranlagung und der Günstigerprüfung möglich.

(hib / STB Web)

Artikel vom 08.06.2022